Schul- und Pausenordnung

Die Schulordnung soll unseren Schülerinnen und Schülern helfen, sich in der Schule richtig zu verhalten. Dadurch sollen Konflikte vermieden und klare Regeln gesetzt werden. Wenn sich alle an diese Ordnung halten, entsteht eine Schule, in der wir uns alle wohl fühlen und zufrieden sind.

Pausen/Schulbus

  • Während der großen Pausen halten sich alle außerhalb des Schulgebäudes auf. Der obere Schulhof ist für Ballspiele (Fußball, Basketball) vorgesehen. Jüngere Schüler und Schülerinnen der Klassen 1 und 2 haben die Möglichkeit für sich auf dem unteren Schulhof vor der Treppe Fußball zu spielen. Die Pausenaufsicht entscheidet je nach Wetter, ob der Spielplatz benutzt wird und ob Spielgeräte ausgegeben werden (rote Fahne). Für das Spielen bei feuchtem Wetter (gelbe Fahne) gibt es geeignete Spielgeräte.
  • Am Ende der großen Pausen stellen sich die Kinder entweder an den Aufstellplätzen auf und warten in Ruhe auf die Lehrkräfte, oder begeben sich direkt in den Klassenraum.
  • Im Sommer und bei trockenem Wetter dürfen die Schüler der vierten Klassen mit Zustimmung der Aufsicht auf dem Rasenplatz spielen.
  • Am Ende des Unterrichts gehen die Fahrschüler ohne zu rennen zum Bus. So sollen Stürze und Verletzungen vermieden werden.
  • Im Schulbus nimmt jeder einen Sitzplatz ein. Das Herumtollen und Turnen auf den Sitzen ist untersagt.

Schulgebäude

  • In den Klassenräumen sollen am Ende des Unterrichts Papier, grober Schmutz und Abfall beseitigt werden. Die Stühle werden hochgestellt.
  • Bei Klebe-, Mal- und Bastelarbeiten legen die Schülerinnen/Schüler eine Unterlage aus, um Verschmutzungen auf den Tischen zu vermeiden.
  • Die Tische werden nicht bemalt oder beschrieben. Die Drehstühle werden flexibel, aber nur zum Sitzen genutzt.
  • Wir behandeln die Schuleinrichtung sorgfältig, damit wir uns in den Klassenräumen wohl fühlen.
  • Jeder Schüler besitzt ein Paar Schläppchen oder Noppen-Socken. Sie werden im Bewegungsraum angezogen oder an schlechten Wintertagen gebraucht.
  • Die Toiletten sind kein Spielplatz. Wir verlassen sie so sauber, wie wir sie wieder antreffen möchten.
  • Uhren mit „Abhörfunktion/Monitorfunktion“, die das Mithören erlauben, sind nach §90 I Telekommunikationsgesetz verboten und daher auch in der Schule nicht zulässig.