Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigen Punkte.
Klassen 1-4:
Alle 2 Jahre spätestens 6 Wochen nach Schulbeginn erfolgt die Wahl des Klassenelternbeirats und des Stellvertreters in zwei Wahlgängen.
- Die Einladung zum Wahlabend erfolgt durch den Klassenelternbeirat (bzw. die Klassenlehrerin, wenn noch kein Beirat vorhanden ist) schriftlich 10 Tage vor dem Termin.
- Die Beschlussfähigkeit ist bei einer Anwesenheit von mindestens 5 Eltern gegeben.
- An den Wahlelternabenden ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
Wählbarkeit:
- Alle Eltern, die ein Kind in der Klasse haben.
- Ausnahme: der Wahlausschuss, die Eltern, die als Lehrkräfte an der Schule unterrichten (!)
- Abwesende Eltern können per Brief kandidieren.
- Eltern können in mehreren Klassen Elternbeirat/ -vertreter sein.
Wahlausschuss:
- 2 Eltern, die in offener Wahl gewählt werden.
- Sie leiten die Wahl und füllen die Wahlniederschrift (Protokoll) aus.
- Die Mitglieder des Wahlausschusses können nicht zum Elternbeirat gewählt werden.
Ablauf der Wahl:
- Die Kandidaten werden vorgeschlagen und vom Wahlausschuss in alphabetischer Reihenfolge an die Tafel/ das Smartboard geschrieben.
- Die Kandidaten können ihre Vorstellung von Elternarbeit erläutern, Eltern können Fragen stellen.
- Die Eltern schreiben den Namen ihres Kandidaten auf einen Stimmzettel.
(gdie Klassenlehrerin hält mit Schulstempel gestempelte Stimmzettel und eine Box bereit) - Der Wahlausschuss zählt die Stimmen aus und gibt das Ergebnis bekannt.
- Die Gewählten erklären, dass sie die Wahl annehmen (der Wahlausschuss fragt.)
- Stichwahl bei Stimmengleichheit, bei nochmaliger Gleichheit g
- Der Wahlausschuss füllt die Wahlniederschrift (Protokoll) aus.
- Die Stimmzettel, die Anwesenheitsliste und die Wahlniederschrift behält der Elternbeirat bis zum Ende der Amtsperiode.
Nachwahl:
Gibt ein Elternbeirat sein Amt ab oder zieht ein Kind um, muss innerhalb von 6 Wochen ein neuer Elternbeirat gewählt werden. Dieser hat das Amt für den Rest der 2 Jahre inne. Zu Beginn der 3. Klasse muss immer neu gewählt werden, auch wenn Klassen zusammengelegt oder geteilt werden.