Information zur Klassenelternbeiratswahl

Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigen Punkte.

Klassen 1-4:

Alle 2 Jahre spätestens 6 Wochen nach Schulbeginn erfolgt die Wahl des Klassenelternbeirats und des Stellvertreters in zwei Wahlgängen.

  • Die Einladung zum Wahlabend erfolgt durch den Klassenelternbeirat (bzw. die Klassenlehrerin, wenn noch kein Beirat vorhanden ist) schriftlich 10 Tage vor dem Termin.
  • Die Beschlussfähigkeit ist bei einer Anwesenheit von mindestens 5 Eltern gegeben.
  • An den Wahlelternabenden ist eine Anwesenheitsliste zu führen.

Wählbarkeit:

  • Alle Eltern, die ein Kind in der Klasse haben.
  • Ausnahme: der Wahlausschuss, die Eltern, die als Lehrkräfte an der Schule unterrichten (!)
  • Abwesende Eltern können per Brief kandidieren.
  • Eltern können in mehreren Klassen Elternbeirat/ -vertreter sein.

Wahlausschuss:

  • 2 Eltern, die in offener Wahl gewählt werden.
  • Sie leiten die Wahl und füllen die Wahlniederschrift (Protokoll) aus.
  • Die Mitglieder des Wahlausschusses können nicht zum Elternbeirat gewählt werden.

Ablauf der Wahl:

  • Die Kandidaten werden vorgeschlagen und vom Wahlausschuss in alphabetischer Reihenfolge an die Tafel/ das Smartboard geschrieben.
  • Die Kandidaten können ihre Vorstellung von Elternarbeit erläutern, Eltern können Fragen stellen.
  • Die Eltern schreiben den Namen ihres Kandidaten auf einen Stimmzettel.
    (gdie Klassenlehrerin hält mit Schulstempel gestempelte Stimmzettel und eine Box bereit)
  • Der Wahlausschuss zählt die Stimmen aus und gibt das Ergebnis bekannt.
  • Die Gewählten erklären, dass sie die Wahl annehmen (der Wahlausschuss fragt.)
  • Stichwahl bei Stimmengleichheit, bei nochmaliger Gleichheit g
  • Der Wahlausschuss füllt die Wahlniederschrift (Protokoll) aus.
  • Die Stimmzettel, die Anwesenheitsliste und die Wahlniederschrift behält der Elternbeirat bis zum Ende der Amtsperiode.

Nachwahl:

Gibt ein Elternbeirat sein Amt ab oder zieht ein Kind um, muss innerhalb von 6 Wochen ein neuer Elternbeirat gewählt werden. Dieser hat das Amt für den Rest der 2 Jahre inne. Zu Beginn der 3. Klasse muss immer neu gewählt werden, auch wenn Klassen zusammengelegt oder geteilt werden.