Regelung bei Hitzefrei

Der „Hitzefrei-Erlass“ hat nach wie vor Gültigkeit und besagt, dass bei hohen Temperaturen in den Klassenräumen der Unterricht bereits nach der 5. Stunde enden kann.

Gleichzeitig besteht im Rahmen der „Verlässlichen Schule“ eine verlässliche Unterrichtszeit. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde folgende Regelung getroffen: Die Eltern teilen schriftlich mit, ob ihr Kind im Falle von „Hitzefrei“ nach der fünften Stunde um 11.50 Uhr nach Hause gehen darf oder ob es in der Schule von Lehrerinnen betreut werden soll (das entsprechende Formular wird zu gegebener Zeit ausgeteilt).

Der Erlass nennt als weitere Möglichkeit die Durchführung des Unterrichtes an anderen (kühleren) Lernorten sowie den Wegfall von Hausaufgaben.

WICHTIG: In diesen Fällen erfolgt keine Benachrichtigung über den Telefonrundruf!