Schulwegeplan

Der Schulwegeplan wurde in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat der Schule erstellt und hat die Aufgabe, die Eltern und Schüler mit dem sichersten Schulweg vertraut zu machen. Die hier vorliegende Fassung stellt eine überarbeitete Ausführung dar. Sie ist als eine Empfehlung anzusehen, die den Schülern eine größtmögliche Sicherheit auf dem Schulweg zukommen lassen soll. Daher sollten sich alle an diesen Plan halten, um die Gefahrenquellen im Straßenverkehr zu umgehen und den Schulweg möglichst sicher zurückzulegen. Im folgenden sind einige Erläuterungen aufgeführt, die sich an Eltern, Schüler und Lehrer richten:

Aufgabe der Schule ist es, die Schüler im Verkehrserziehungsunterricht mit dem Schulweg vertraut zu machen. Der Schulwegeplan ist mindestens einmal jährlich zum Schuljahresbeginn insbesondere mit den Schülern der Anfangsklassen eingehend zu besprechen und sein Zweck zu erläutern. (Erlass vom 28.05.1979, DBL S.303).

Die Eltern der Schüler der Anfangsklassen sollten sich von Zeit zu Zeit vergewissern, ob ihre Kinder den Schulweg einhalten und sich verkehrsgerecht verhalten. Sie sollten ihre Kinder anfangs begleiten und sie insbesondere an den Gefahrenpunkten mit der Verkehrssituation vertraut machen. Besonders kritische Stellen sollten mit den Schülern eingeübt werden.

In dem Maß, in dem die Kinder sicherer mit dem Schulweg umgehen, ziehen sich die Eltern zurück und geben ihren Kindern mehr Eigenverantwortlichkeit.

Die Kinder begeben sich rechtzeitig auf den Weg zur Schule, um sich weder durch Bummeln noch durch große Eile unnötig in Gefahr zu bringen.

Der Schulweg sollte auch im vierten Schuljahr nicht mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Eine entsprechende Mitteilung gab die Jugendverkehrspolizei an unsere Schule. Besondere Gründe hierfür sind die enge Ortsdurchfahrt und die erhebliche Zunahme des Schwerlastverkehrs. Schüler, die dennoch mit dem Fahrrad zur Schule kommen wollen, können dies erst nach erfolgreicher Ablegung der Fahrradprüfung tun. Außerdem müssen die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben.

Aus den oben genannten Gründen haben sich die Gefahren an der Einmündung hinter der Horasmühle in den Kirchweg noch erhöht. Daher sollten die Radfahrer hier absteigen und die Straße zu Fuß überqueren. Zwei weitere besondere Gefahrenquellen für Radfahrer sind die Einmündungen Schmelzweg und Mühlstraße in das Pflaster. Die Schüler sollten hier genau mit den Vorfahrtsregeln vertraut sein und sie auch anwenden können. Radfahrer, die aus der Mühlstraße kommen, sollten besser absteigen, die Straße überqueren und am Bürgersteig vor dem Schuhhaus Grob wieder aufsteigen. Bevor die Kinder das Fahrrad benutzen, sollten die Eltern mit ihnen die Strecke abfahren (4. Kl. nach d. Prüfung).

Kritische Stellen für Schüler zu Fuß sind in Bieber die Fußgängerüberwege sowie der Schmelzweg. Von den Schulkindern sollte der Überweg am „Scharfen Eck“ wegen der Unübersichtlichkeit grundsätzlich nicht benutzt werden. Statt dessen sollen die Schüler den Gehweg entlang des Kindergartens nutzen. Besonders eingeübt werden soll auch die Fußgängerampel am Alten Rathaus. Sie wird von allen Kindern aus dem Bereich Schmelzweg/Mühlstraße/Bahnhofstraße benutzt.

Schüler, die den Schmelzweg als Schulweg haben, müssen wegen der Enge der Straße besondere Aufmerksamkeit aufbringen, da eine Alternative zu diesem Weg nicht vorliegt. Auch der Weg an der Horasmühle vorbei ist sehr eng und wegen des Durchgangsverkehrs besonders gefährlich. Er darf daher nicht genutzt werden. Reguläre Schulwege sind von der evangelischen Kirche am Zimmerwiesenweg und ab der Biebertalstraße.

Kinder aus den Bereichen Röhrig/Gassen sollen soweit als möglich den  Schulweg abseits der B 276 wählen. Hier sind die Gustav-Menne–Str., Zur Siedlung und Lettgenbrunner Str. gute Alternativen.

Für die Schüler der übrigen Ortsteile ist ein spezifizierter Schulwegeplan nicht erforderlich. Der Stundenplan sowie die Schülerbeförderung sind so zu gestalten, dass unsere Schüler auf keinen Fall gezwungen sind, die Bundesstraße zu überqueren. Dies bedeutet für den OT Roßbach, dass die Schüler ausschließlich innerorts am Wiegehäuschen entlassen werden.

Im OT Lanzingen ist ein Überqueren der Bundesstraße in der Regel nach dem geltenden Beförderungskonzept nicht erforderlich und hat unbedingt zu unterbleiben. Sollte dies dennoch nötig werden, so ist die Unterführung zu benutzen. Dies kann für das Gebiet ”Am Hohen Berg” der Fall sein. Zu den Anfahrten in Lanzingen steigen die Kinder am Kindergarten oder unter der Brücke in den Bus nach Bieber. Entsprechende Haltestellen werden auf der Rückfahrt auch nach der 4. und 5. Stunde angefahren, während der Bus auf der Rückfahrt nach der 6. Stunde nur an der Haltestelle an der Bundesstraße hält. Die Kinder gehen von hier zügig über die Treppe oder den Fußweg nach Hause. Die Busfahrer dürfen keine Kinder im Bus nach Breitenborn/Lützel mitnehmen und erst auf der Rückfahrt in Lanzingen aussteigen lassen. Hier hat die berechtigte Sorge der Eltern Vorrang vor dem ”Vergnügen einer Sonderfahrt”.

In Breitenborn befindet sich die Haltestelle in einer Seitenstraße. Dadurch soll vermieden werden, dass die Kinder während der Wartezeit beim Spielen oder Drängeln auf die Straße geraten und dort gefährdet werden. Bei der Rückfahrt ist dann ausgeschlossen, dass die Schüler vor oder hinter dem Bus über die Kreisstraße rennen.

Der Schulwegeplan sollte auch aus Gründen des Versicherungsschutzes eingehalten werden. Ein beträchtliches Abweichen vom Schulwegeplan kann den Verlust der Unfallversicherung bedeuten. Versicherungsschutz dagegen besteht auf dem gewöhnlichen direkten Schulweg.