Regelung bei Unterrichtsausfall

Verlässliche Schule

Es lässt sich nicht vermeiden, dass einmal eine Lehrerin oder ein Lehrer erkrankt oder aus einem anderen wichtigen Grund fehlt. Grundsätzlich achten wir sehr darauf, den Ausfall so gering wie möglich zu halten. Sie brauchen keinesfalls Sorge zu haben, dass Ihr Kind unvermutet vorzeitig nach Hause kommt, weil der Unterricht ausfällt.

Unter der Zielsetzung „Verlässliche Schule“ ist es die Aufgabe der Schule, eine verlässliche Unterrichtsversorgung zu organisieren. Wegen Krankheit oder anderer Gründe ausfallender Unterricht muss von der Schule vertreten werden. Alle auf dem Stundenplan ausgewiesenen Stunden der Stundentafel müssen auch gehalten werden. Um diese Forderung zu erfüllen, wurden an den Schulen eigene Konzepte entwickelt.

Vorrangig sollen ausfallende Stunden durch die Schule selbst erteilt oder durch ausgebildete Lehrkräfte vertreten werden. Gelingt dies nicht, so wird eine qualifizierte Betreuung angestrebt. Sie erfolgt durch Personen, die sich im Studium befinden bzw. eine andere Ausbildung besitzen und unter Anleitung der Schule im Vertretungsfall gegen Bezahlung eingesetzt werden. Dabei spielt die Frage der Befähigung dieser Personen eine wichtige Rolle. Die Schule ist bestrebt, hierzu Personen mit einer pädagogischen Ausbildung, Sozialpädagogen, Erzieherinnen oder erfahrene Übungsleiter/innen zur Mitarbeit zu gewinnen. Vorübergehend ist auch eine einfache Betreuung durch geeignete Personen denkbar.

Sollte sich ein Unterrichtsausfall im Einzelfall nicht vermeiden lassen, werden Sie immer vorab schriftlich oder telefonisch informiert.