Regelungen im Religionsunterricht

Das hessische Schulgesetz sieht generell von der ersten Klasse an den Religionsunterricht nach Konfessionen getrennt vor. Eine Abkehr davon ist nur in begründeten Fällen und nach entsprechender Genehmigung zulässig. Ein konfessionsübergreifender Religionsunterricht ist somit nicht vorgesehen. An unserer Schule unterrichten in den ersten beiden Jahrgängen katholische und evangelische Religionslehrerinnen. Somit ist gewährleistet, dass jeder getrennt nach seiner Konfession unterrichtet werden kann.

Ein Abweichen von der oben beschriebenen Regelung ist möglich, wenn Eltern  ihr Kind schriftlich vom Religionsunterricht der eigenen Konfession abmelden und zur Teilnahme am Religionsunterricht der anderen Konfession anmelden. Dies könnte dann in Erwägung gezogen werden, wenn Eltern den Religionsunterricht in der eigenen Klasse wünschen und einen Wechsel in die Parallelklasse vermeiden möchten.

Es darf an dieser Stelle erwähnt werden, dass die Religionslehrer in den ersten beiden Klassen in enger Absprache die Kinder in die Inhalte des christlichen Glaubens einführen. Im Klassenverband erleben die Kinder ohne hektischen und zeitraubenden Klassenraumwechsel den Religionsunterricht ruhig und im gegenseitigen Verständnis. Mit dem Beginn des dritten Schuljahres differenziert sich der Unterricht stärker nach den Konfessionen.

Nähere Informationen erhalten Sie am ersten Elternabend.