Regelung bei Schulversäumnissen

Versäumnisse wegen Krankheit

Die Eltern entschuldigen ihr Kind am ersten Tag telefonisch (Tel.-Nr. 06050-1340, der Anrufbeantworter wird abgehört!) oder per Telefax (Fax-Nr. 06050-910890), wenn möglich bitte zwischen 7.20 und 7.35 Uhr, so dass die Lehrkräfte vor dem Unterricht informiert werden können.

Wenn Kinder ohne Nachricht fehlen, ist die Schule verpflichtet, die Erziehungsberechtigten anzurufen. Kann die Schule niemanden erreichen wird ggf. die zuständige Polizeidienststelle informiert. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihrem Kind auf seinem Schulweg nichts zugestoßen ist.

Bei längerer Krankheit (eine Woche und mehr) informieren Sie die Schule bitte noch einmal über die weitere Dauer des Fehlens. Am Ende der Krankheit legen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung vor, aus der der Beginn und das Ende hervorgeht. Auch Einzelstunden sind schriftlich zu entschuldigen.

Ärztliche Atteste

Ärztliche Atteste sind in der Regel nicht erforderlich. Sie werden lediglich in begründeten Einzelfällen oder bei einem längeren Ausfall – und hier besonders im Sportunterricht – benötigt.

Unentschuldigtes Fehlen

Unentschuldigtes Fehlen wird von der Schule am 3. Tag angemahnt und im Zeugnis vermerkt. Bei dauerndem und wiederholtem unentschuldigtem Fehlen können im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Beurlaubungen / Urlaub im Anschluss an die Ferien

Urlaub aus wichtigem Grund bis zu einem Tag während des Schuljahres wird vom Klassenlehrer bewilligt. Beurlaubungen von mehr als einem Tag sowie Urlaub unmittelbar vor bzw. im Anschluss an die Ferien müssen bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden und werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Unterrichtsbefreiung für Kurmaßnahmen wird ebenfalls durch die Schulleitung bewilligt.

 Wir bitten herzlich um Beachtung dieser Regelungen.